Bodenhilfsstoffe sind Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt sowie Mikroorganismen, die dazu bestimmt sind
- die biologischen, chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Bodens zu beeinflussen, um die Wachstumsbedingungen für Nutzpflanzen zu verbessern oder
- die symbiotische Bindung von Stickstoff zu fördern.
Düngemittelrechtliche Vorschriften müssen im Hinblick auf das Inverkehrbringen eingehalten werden. Grundsätzlich sind Bodenhilfsstoffe für den biologischen Landbau geeignet. Maßgeblich ist der Anhang II der VO 2021/1165 (Durchführungsverordnung).
Weitere Regelungen dazu im deutschen Düngegesetz und in der Düngemittelverordnung.