Als Jungpflanzen gelten Sämlinge oder Stecklinge, die nach der Bewurzelung zur Weiterkultur an andere Erzeugerbetriebe verkauft wurden bzw. werden.

Als Jungpflanzen gelten Sämlinge oder Stecklinge, die nach der Bewurzelung zur Weiterkultur an andere Erzeugerbetriebe verkauft wurden bzw. werden.