Glossar

Mutterpflanze

Im Folgenden eine Definition aus der EU-Bio-Verordnung zur „Mutterpflanze“: Eine bestimmte Pflanze, der Pflanzenvermehrungsmaterial zur Erzeugung neuer Pflanzen entnommen wird. Mutterpflanzen wachsen in sogenannten Mutterpflanzenquartieren. Es ist die Pflanze, die ausschließlich zur Nutzung von Vermehrungsmaterial genutzt wird. Sie ist sortenecht, sortenrein, krankheitsfrei, wüchsig, gut gepflegt und dokumentiert.