Glossar

Pflanzenhilfsmittel

Pflanzenhilfsmittel sind Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des § 2 Nummer 10 des Pflanzenschutzgesetzes sind. Düngemittelrechtliche Vorschriften müssen im Hinblick auf das Inverkehrbringen eingehalten werden.

Grundsätzlich sind Pflanzenhilfsmittel für den biologischen Landbau geeignet. Maßgeblich ist der Anhang II der VO 2021/1165 (Durchführungsverordnung).

Weitere Regelungen im deutschen Düngegesetz und in der Düngemittelverordnung.