Glossar

Pflanzenschutzmittel

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009[1] – auch Pflanzenschutzmittelverordnung genannt – definiert den Begriff Pflanzenschutzmittel nach dem Verwendungszweck eines Stoffes oder seiner Zubereitung. Dazu müssen Pflanzenschutzmittel bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört, 

  • dass sie Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse gegen Schadorganismen schützen oder vor ihnen bewahren,
  • dass sie – ohne ein Nährstoff zu sein – Lebensvorgänge von Pflanzen wie ihr Wachstum beeinflussen, unerwünschte Pflanzen (Unkraut) oder Pflanzenteile vernichten, ihr Wachstum hemmen oder verhindern oder Pflanzenerzeugnisse (etwa Saat) konservieren. 

Im biologischen Anbau dürfen weder Herbizide noch chemisch-synthetische Hemmstoffe eingesetzt werden.