Glossar

Pflanzenvermehrungsmaterial

Gemäß der Definition der EU-Bio-Verordnung: „Pflanzen sowie alle Teile von Pflanzen unabhängig von ihrem Wachstumsstadium, einschließlich Saatgut, die zur Erzeugung ganzer Pflanzen geeignet und bestimmt sind“ (Artikel 3 Ziffer 17 der VO (EU) 2018/848).