Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 bestimmt die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse. Hier sind beispielsweise im Anhang I die in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe und im Anhang II die zugelassenen Düngemittel, Bodenverbesserer und Nährstoffe aufgeführt, die im biologischen Anbau verwendet werden dürfen.
www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/aenderungen-oekoverordnung.html