Zusatzstoffe werden in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d definiert als „Stoffe oder Zubereitungen, die aus Beistoffen oder Zubereitungen mit einem oder mehreren Beistoffen bestehen, in der dem Verwender gelieferten Form und in Verkehr gebracht werden mit der Bestimmung, vom Verwender mit einem Pflanzenschutzmittel vermischt zu werden, um dessen Wirkung oder andere pestizide Eigenschaften zu verstärken…“. Dabei ist die Wirkung nicht im Sinne der eines Synergisten zu verstehen. Zusatzstoffe sind Produkte, die in Tankmischung mit Pflanzenschutzmitteln angewendet werden und beispielsweise die Benetzung oder die Haftung von Pflanzenschutzmitteln verbessern oder die Schaumbildung vermindern.
