Bio-Verbände
Anbaurichtlinien der Verbände
Die Richtlinien der Verbände sind z. T. weitergehend als die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung.
Im Zierpflanzenbereich gibt es v. a. folgende zusätzliche Anforderungen oder Richtlinien der Anbauverbände:
- Gesamtbetriebsumstellung in einem bestimmten Zeitraum
- Torfreduktion ist vorgeschrieben (je nach Anbauverband mit unterschiedlichem Anteil)
- Verschiedene Dünger sind nicht zulässig
- Verschiedene Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln sind nicht zulässig
- Regelungen zum Heizen, den Heizungssystemen und den Brennstoffen sowie Verwendung von zusätzlichem Licht
- Regelungen zum Auffangen von Wasser und zur Versiegelung von Flächen
- Empfehlungen zum Material der Kulturgefäße
Verbandsbetriebe genießen folgende Vorteile:
- Unterstützung bei der Vermarktung und Umstellung
- Beratungsleistungen (spezielle Fachberatung vor Ort, Beratungsmedien usw.)
- Forschungsthemen werden bearbeitet und somit der Biolandbau weiterentwickelt
- Intensiverer Austausch und Vernetzung mit Kolleg:innen
- Möglichkeit, den Biolandbau aktiv auf allen Ebenen mitzugestalten
In Deutschland gibt es derzeit 10 Anbauverbände bzw. -Standards. Diese unterscheiden sich nicht allein in Mitgliederzahl und Flächenanteil voneinander, sondern auch darin, in welchen Produktionsbereichen sie aktiv sind. Ecovin zum Beispiel kümmert sich allein um den ökologischen Weinbau in Deutschland. Die meisten Verbände decken in der Regel aber die gängigen Bereiche Pflanzenbau und Tierhaltung ab. Im Zierpflanzenbereich sind die Betriebe v. a. den Anbauverbänden Naturland, Demeter, Gäa und Bioland angeschlossen. Die Mitgliedschaft in einem Anbauverband ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Weitere Informationen
Auf folgender Internetseite sind Steckbriefe der Verbände zu finden. Dabei werden die wichtigsten Unterschiede zwischen den Verbänden und der EU-Bio-Verordnung aufgezeigt – aber auch wie die Verbände sich voneinander unterscheiden.