Information zu den Bio-Produktionsprozessen
Bitte beachten Sie, dass im Kapitel Prozesse der Ablauf von Bio-Produktionsprozessen beschrieben wird. Unter jedem Prozessschritt sind die relevanten Vorgaben der EU-Bio-Verordnung verlinkt, die dort im Detail beschrieben werden.
Jeder bio-zertifizierte Betrieb im Zierpflanzenbereich muss die grundsätzlichen Vorgaben der EU-Bio-Verordnung einhalten. Alle Betriebsmittel, die nicht bio-zertifiziert sind, sind vor dem Einsatz auf Zulässigkeit zu prüfen (z. B. Dünger und Substrat). Beim Einsatz von Pflanzenvermehrungsmaterial muss bei Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Vermehrungsmaterial eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden (z. B. beim Einsatz von nicht-ökologischem Saatgut).
Jeglicher Einsatz der Betriebsmittel ist zu dokumentieren.
Auch ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, ein schriftliches Vorsorgekonzept bei der Kontrolle vorzulegen. Darin muss beschrieben sein, wie Kontaminationen mit nicht zulässigen Stoffen vermieden werden.
Bei der Umstellung auf eine biologische Produktion gibt es bestimmte Voraussetzungen.
Die Anbauverbände haben zusätzlich zur EU-Bio-Verordnung weiterreichende Regelungen in ihren Richtlinien verankert, die hier nicht aufgeführt werden.
Weitere Infos zur Produktion im Leitfaden
- Gesetzliche Vorgaben der EU-Bio-Verordnung:
Allgemein, Betriebsmittel - Vorsorgekonzept für Erzeugerbetriebe
- Umstellung auf biologische Erzeugung
- Buchführung und Dokumentation
- Ablauf Kontrolle
- Anbaurichtlinien der Verbände
Alle weiteren gesetzlichen Vorgaben zur Produktion und zum Verkauf bzw. Handel von Pflanzen und Pflanzenvermehrungsmaterial sind im Leitfaden und in den Prozessen nicht beschrieben. Alle bio-zertifizierten Betriebe müssen sich grundsätzlich an alle weiteren rechtlichen Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen wie etwa die Düngeverordnung und das Pflanzenschutzgesetz halten.
Bio-Produktionsprozesse
In diesem Leitfaden werden folgende Bio-Produktionsprozesse beschrieben: