
Beikrautregulierung
Allgemeine Bestimmungen
Im biologischen Landbau ist der Einsatz von Herbiziden grundsätzlich verboten. Die Anwendung von beispielsweise Ölen - auch Bio-Ölen, Essig, Pelargonsäure, o. Ä. - zur Unkrautbekämpfung ist ebenfalls nicht erlaubt.
Die Beikrautregulierung stützt sich hauptsächlich auf mechanische und physikalische Methoden, thermische Prozesse wie Solarisation und oberflächliche Dampfbehandlung des Bodens (bis in maximal 10 cm Tiefe) im Falle von Pflanzen im geschützten Anbau.
Thermische Verfahren gegen Beikraut
Die Nutzung von heißem Wasser gegen unerwünschte Pflanzen ist im Bio-Anbau möglich. Mittels neuer Technologien in Form von „modifizierten Hochdruckreinigern“ kommen diese immer mehr im großen Maßstab zum Einsatz; vom kleinen Handwagen bis zum selbstfahrenden Gefährt, angeboten von mehr als 30 Firmen weltweit. Das heiße Wasser mit Temperaturen zwischen 98 und 102 °C je nach Gerätetyp erhitzt die Zellstruktur der Pflanze. Durch diesen Temperaturschock werden die Pflanzenzellen zerstört und die Pflanzen sterben infolgedessen ab. Je nach Gerätetyp finden Anwendungen zur Beikrautregulierung und gleichzeitiger Flächenreinigung statt - sei es im Gewächshaus auf und unter Tischen, auf Wegen, Glasscheiben sowie Freilandflächen und Betriebswegen. Durch die Hitze werden auch Algen, Moose und die meisten Beikrautsamen abgetötet.
Heißes Wasser, Erfahrungen aus der Praxis
In der Praxis gibt es gute Erfahrungen mit der Reinigung von Bändchengeweben. Dieser Einsatz sollte bitte nur nach Rücksprache mit dem Hersteller erfolgen! Es gibt keine Gewähr darauf und es ist noch fraglich, wie viel schneller solche Gewebetücher, Folien und Vliese durch die thermischen Anwendungen altern.
Gegen Hitze, also heißes Wasser oder Infrarotstrahlung, gibt es keine Resistenzbildung von Beikrautarten und darüber hinaus auch keine Einschränkungen bei der Anwendung in der Nähe von Gewässern oder bei ungünstigen Witterungsbedingungen. Die Effektivität einer Behandlung und ihre Wirkung auf die Oberfläche hängen von der Gründecke, dem Alter und der Art des Unkrauts ab. Im Durchschnitt können 3 bis 4 Behandlungen pro Jahr zu einem guten Ergebnis führen.
Einige Bio-Zierpflanzenbetriebe arbeiten bereits mit der Heißwasser-Methode. So gibt es mittlerweile an vielen Stellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Möglichkeit, solche „Heißwasserkocher“ zu mieten.
Hygienisierung von Substrat
Substrate dürfen zur Hygienisierung gedämpft werden.
Mulchen im Topf und auf Flächen
Welche Materialien zum Mulchen im Topf sowie auf Flächen verwendet werden dürfen, ist in der EU-Bio-Verordnung nicht geregelt. Um Rückstände in Ernteprodukten zu vermeiden, sollten hier nur Materialien verwendet werden, die auch als technische Materialien oder zu Düngemittelzwecken im Substrat eingesetzt werden können.
Im Freiland ist bei technischen Mulchfolien auf eine angemessene Entsorgung zu achten. Folienreste dürfen aus Umweltgründen nicht auf den Flächen verbleiben.
Verbandsbetriebe müssen grundsätzlich beim Einsatz von technischen Mulchmaterialien auf Freiflächen auf Einschränkungen der jeweiligen Verbandsrichtlinien achten.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
- VO 2018/848 Anh. II Teil I 1.10.1
- VO 2021/1165 Art. 2 und Anh. II
Beispiel für mögliche Verstöße und Vorsorgemaßnahmen
Verwendung von Herbiziden auf Flächen ohne Produktion (z. B. im Außenbereich rund um Gewächshäuser), in der Annahme, dass ausschließlich die Gewächshausflächen mit der Produktion in den Anwendungsbereich der EU-Bio-Verordnung fallen.
Das gesamte Betriebsgelände eines Bio-Betriebs mit allen Außenflächen fällt unter den Anwendungsbereich der EU-Bio-Verordnung. Der Einsatz unerlaubter Mittel ist in jedem Fall ein Verstoß.
Schulungen der Mitarbeiter:innen zu den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung sollen regelmäßig erfolgen und wiederholt werden. Unklarheiten werden mit der Kontrollstelle geklärt.
Weiterführende Links und Merkblätter
- Merkblatt Pflanzenschutz im ökologischen Zierpflanzenbau https://www.fibl.org/fileadmin/documents/shop/1573-pflanzenschutz-zierpflanzen.pdf