Allgemein

Allgemeine Bestimmungen für Pflanzenvermehrungsmaterial

Für die Erzeugung von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen darf nur biologisches Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM) verwendet werden. Dieser Begriff umfasst sowohl Pflanzen sowie alle Teile von Pflanzen unabhängig von ihrem Wachstumsstadium (einschließlich Saatgut), die zur Erzeugung ganzer Pflanzen geeignet und bestimmt sind. 

Mutterpflanzen sind per Definition der EU-Bio-Verordnung bestimmte Pflanzen, denen Pflanzenvermehrungsmaterial zur Erzeugung neuer Pflanzen entnommen wird und daher kein PVM.

Regelung für den Einsatz von konventionellem Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM)

Die Bio-Verfügbarkeit von PVM ist grundsätzlich in der zentralen OXS-Datendank www.organicXseeds.de zu prüfen. Ist kein geeignetes PVM aus biologischer Produktion verfügbar, darf mit einer Ausnahmegenehmigung (ANG) konventionelles, unbehandeltes PVM eingesetzt werden (Sonderfall: siehe unten). Die Genehmigung zur Verwendung von konventionellem PVM kann unmittelbar in der Datenbank beantragt werden. Dazu ist eine Registrierung in der Datenbank notwendig.

Von welchem PVM wird die Verfügbarkeit in der OXS-Datenbank dargestellt?

  • Saatgut
  • Stecklinge und weitere vegetative Pflanzenteile (Ableger, Risslinge, Zwiebeln usw.)
  • Sämlinge mehrjähriger Arten (z. B. aus dem Baumschulbereich)
  • Setzlinge

Was wird nicht in der OXS-Datenbank dargestellt?

  • Sämlinge 1-jähriger Arten (siehe Sonderfall: sind konventionell nicht ausnahmegenehmigungsfähig)
  • Mutterpflanzen (dürfen konventionell eingesetzt werden, wenn sie ausschließlich zum Zwecke der Produktion von PVM eingesetzt werden, siehe Kapitel » Mutterpflanzen)

Übersicht Fallbeispiele zur Erzeugung von PVM

Die detaillierten Regelungen und entsprechenden Schritte und Fallbeispiele werden in den jeweiligen Kapiteln ausgeführt: 

Eine Übersicht der Fallbeispiele zur Erzeugung von PVM und der pflanzlichen Produkte ist in folgender PDF-Datei zu finden: 
Übersicht Fallbeispiele Produktion von Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM) (PDF, 42 Grafiken)

Sonderfall: Einsatz von konventionellen Sämlingen 1-jähriger Arten

Bei Sämlingen von Arten, deren Anbauzyklus - von der Umpflanzung des Sämlings bis zur 1. Ernte des Erzeugnisses - in einer Vegetationsperiode abgeschlossen ist, muss in jedem Fall biologisch erzeugtes PVM eingesetzt werden. Der Einsatz von konventionellen Sämlingen 1-jähriger Arten ist unzulässig und nicht ausnahmegenehmigungsfähig.

 

Jedoch dürfen konventionelle Sämlinge 1-jähriger Arten zur Sortimentsergänzung im Zierpflanzenbereich nur unter den folgenden Bedingungen im Bio-Zierpflanzenbetrieb kultiviert werden: 

  • Bio-konforme Produktion
  • Kein Anbau von derselben oder schwer unterscheidbaren Arten/Sorten im Bio-Bereich 
  • Meldung bei der Kontrollstelle 
  • Eindeutige konventionelle Kennzeichnung im Betrieb, während aller Produktionsabläufe und im Verkauf
  • Die Verwendung in gewachsenem Boden ist ggf. förderschädlich, daher ist eine Rücksprache mit der Förderstelle/Kontrollstelle sinnvoll

Bedingungen für eine Bio-Auslobung, wenn aus konventionellem PVM weiteres PVM erzeugt wird

Wenn in Bio-Betrieben aus konventionellem PVM (z. B. Samen, Stecklinge) weiteres PVM erzeugt wird (z. B. Sämlinge und Setzlinge im Boden oder in Behältnissen), können diese Pflanzen nur unter Einhaltung folgender Voraussetzungen als Bio-Ware ausgelobt und im Bio-Betrieb eingesetzt werden:

  • Nicht-biologisches PVM wurde nach der Ernte nicht mit unzulässigen Pflanzenschutzmitteln behandelt.
  • Es handelt sich nicht um Sämlinge von 1-jährigen Arten.
  • Das PVM wird nach den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung angebaut.
  • Eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von nicht biologischem PVM muss vor dem Einsatz (Säen, Stecken, Pfropfen, Topfen, Pflanzen) erteilt worden sein.
  • Diese gilt nur für einzelne Verwender:innen bzw. nur für eine Saison.

Treffen die oben genannten Voraussetzungen zu, kann das PVM mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

Weitere Infos dazu im Kapitel: » Sämlinge und Setzlinge.

Folgende Übersicht zeigt die Produktion von Sämlingen und Setzlingen im Bio-Betrieb mit unterschiedlichem Flächenstatus und wie dieses PVM ausgelobt und in der OXS-Datenbank www.organicXseeds.de (OXS) angeboten werden darf. Der Status der Mutterpflanze ist in dieser Übersicht in allen drei Fällen Bio. Wenn die Mutterpflanze einen anderen Status hat, helfen die Fallbeispiele im Kapitel: » Mutterpflanzen weiter.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

  • VO 2018/848 Anh. II Teil I 1.8
  • VO 2022/474 Anh. III

Beispiel für mögliche Verstöße und Vorsorgemaßnahmen

Ein möglicher Verstoß kann sein, dass konventionelles PVM eingesetzt wird, ohne eine gültige Ausnahmegenehmigung vorliegen zu haben.

Zur Vorsorge sollten Personen, die für den Zukauf von PVM zuständig sind, regelmäßig und aktuell geschult werden. Je nach betrieblicher Risikoabschätzung sollte ein Verfahren zur Minderung des Risikos erarbeitet und umgesetzt werden.

Siehe » Vorsorgekonzept Erzeugung