
Sämlinge und Setzlinge
Allgemeine Bestimmungen
Sämlinge und Setzlinge müssen im biologischen Anbau aus biologischer Erzeugung stammen. Da im Zierpflanzensektor biologische Sämlinge und Setzlinge nicht für das gesamte Arten- und Sortenspektrum zur Verfügung stehen, ist es möglich, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Bei Sämlingen von Arten, deren Anbauzyklus - von der Umpflanzung des Sämlings bis zur 1. Ernte des Erzeugnisses - in einer Vegetationsperiode abgeschlossen ist, muss in jedem Fall biologisch erzeugtes PVM eingesetzt werden. Der Einsatz von konventionellen Sämlingen 1-jähriger Arten ist unzulässig und nicht ausnahmegenehmigungsfähig. Siehe » Pflanzenvermehrungsmaterial/Allgemeine Bestimmungen
Vorausgesetzt, dass kein Bio-PVM verfügbar ist, kann für überjährige Kulturen wie Viola, Bellis und Myosotis eine Ausnahmegenehmigung für konventionelles PVM (Sämlinge) beantragt werden, wenn die Kulturen über den Winter im Kalthaus produziert werden und somit im Anbauzyklus eine Vegetationsperiode überschreiten. Dazu beispielhaft folgendes Kulturschema: Spätsommer/Herbst Zukauf der Pflanzen in Trays, Umtopfen in den Endtopf, Pflanzen stehen über den Winter im Kalthaus und gehen in eine Winterruhe, Austrieb der Pflanzen im Frühjahr mit anschließendem Verkauf. Vor dem Einsatz von konventionellem PVM (Sämlinge) für 2- und überjährigen Zierpflanzenarten gehen Sie bitte auf Ihre Kontrollstelle zu.
PDF: Fallbeispiele Übersicht Setzlinge und Sämlinge im gewachsenen Boden
PDF: Fallbeispiele Übersicht Setzlinge und Sämlinge in Behältnissen
Voraussetzungen für den Einsatz von konventionellen Sämlingen und Setzlingen
Prüfung der Verfügbarkeit und Status in der Datenbank
Die Verfügbarkeit von Sämlingen und Setzlingen aus biologischer Erzeugung muss vor dem Einsatz von konventionellem Material im Bio-Betrieb in der OXS-Datenbank www.organicXseeds.com (OXS) überprüft werden. In der OXS-Datenbank sind bei Sämlingen lediglich Sämlinge mehrjähriger Arten aufgeführt, da Sämlinge 1-jähriger Arten mit konventionellem Status nicht eingesetzt werden dürfen. Hingegen sind Setzlinge sowohl von mehrjährigen als auch von 1-jährigen Arten in der OXS-Datenbank aufgeführt.
Wenn das gewünschte Pflanzenvermehrungsmaterial in Bio-Qualität (Statusbezeichnung in OXS: „Ökologisch“) verfügbar ist, muss dieses an erster Stelle eingesetzt werden.
Kennzeichnung der Sämlinge und Setzlinge
Sämlinge/Setzlinge mit Umstellungsstatus
Ein Sämling/Setzling hat den Status „aus der Umstellung“, wenn der Sämling/Setzling auf einer Fläche mit Umstellungsstatus produziert wurde. Diese dürfen dann als Sämling oder Setzling “aus der Umstellung” ausgelobt/gekennzeichnet werden.
PVM, das in der Verordnung „Gemäß 1.8.6. produziertes PVM“ genannt wird
Erklärung „Gemäß 1.8.6. produziertes PVM“: Sämlinge und Setzlinge, die in einem Bio-Betrieb aus konventionellem Ausgangsmaterial (z. B. aus Saatgut oder Stecklingen) produziert wurden. Diese Sämlinge und Setzlinge dürfen als Bio-Sämlinge und Bio-Setzlinge ausgelobt werden.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
- Nicht ökologisches PVM wurde nach der Ernte nicht mit unzulässigen Pflanzenschutzmitteln behandelt.
- Es handelt sich nicht um Sämlinge von 1-jährigen Arten.
- Das PVM wird nach den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung produziert.
- Eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von nicht-ökologischem PVM muss vor dem Einsatz (Säen, Stecken, Pfropfen, Topfen, Pflanzen) erteilt worden sein.
- Diese gilt nur für einzelne Verwender:innen bzw. nur für eine Saison.
Verwendung von konventionellen Sämlingen und Setzlingen
Eine Ausnahmegenehmigung (ANG) für die Verwendung von konventionell erzeugten Sämlingen (nur mehrjährige Arten) und Setzlingen kann erteilt werden, wenn:
- keine geeignete Sorte der Art in Bio-Qualität in der Datenbank aufgeführt ist,
- die gewünschte Sorte nachweislich nicht in Bio-Qualität oder ausreichender Menge geliefert werden kann.
Eine grundlegende Voraussetzung für den Einsatz von konventionellen Sämlingen (nur für mehrjährige Arten möglich) und Setzlingen ist, dass diese nach der Ernte nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, die nicht für die biologische Erzeugung zugelassen sind und dass es sich nicht um gentechnisch veränderte Arten/Sorten handelt. Dies sollte auf dem Lieferschein vermerkt sein.
Seit dem 1. Januar 2022 muss die OXS-Datenbank für Setzlinge und Sämlinge (nur mehrjähriger Arten, z. B. im Baumschulbereich) genutzt werden. Vor dem Einsatz von konventionellem PVM muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung über die OXS-Datenbank www.organicxseeds.de gestellt werden.
Die Datenbank ist im Zierpflanzenbereich für Sämlinge (nur mehrjährig) und Setzlinge bislang nicht optimal vorbereitet, da der überwiegende Anteil von Arten/Sorten fehlt. Die meisten Arten und Sorten im Zierpflanzenbereich unterliegen der Allgemeinverfügung (Stand März 2024). Einzelgenehmigungen sind daher nicht erforderlich. Es muss lediglich die Menge der Stecklinge und Sämlinge, die verwendet werden sollen, in die Datenbank eingetragen und diese „Bestätigung“ ausgedruckt oder digital gespeichert werden, um sie bei der Kontrolle belegen zu können. Die Bestätigung ist für 2 Jahre aufzubewahren. Wenn sehr viel nicht verfügbares und nicht gelistetes PVM im Betrieb eingesetzt wird, gibt es in der Datenbank derzeit (Stand März 2024) die Möglichkeit einer Sammelbestätigung (bisher nur in einigen Bundesländern möglich). Bitte nehmen Sie hier Kontakt auf zu andrea.frankenberg(at)bioland.de
Inwieweit die Verwendung von allgemein genehmigten Arten/Sorten in der Datenbank eingetragen werden muss, unterscheidet sich je nach Bundesland. Angaben dazu sind in der OXS-Datenbank aufgeführt: https://www.organicxseeds.de/page/show?page=9fbffd7b-c8b6-d130-5f54-31a713ff276d.
Verwendung und Verkauf von selbst produzierten Sämlingen und Setzlingen
Verwendung im eigenen Betrieb, Produktion im Boden
Grundsätzlich darf selbst erzeugtes Pflanzenvermehrungsmaterial im Bio-Betrieb eingesetzt werden. Der Status der Fläche bestimmt den Status der Sämlinge und Setzlinge. Sämlinge und Setzlinge von Flächen in der Umstellung haben den Umstellungsstatus und dürfen im Bio-Betrieb uneingeschränkt verwendet werden, unabhängig von der verfügbaren Qualität und Menge gemäß der OXS-Datenbank. Dies gilt auch für Sämlinge und Setzlinge, die mit konventionellem Ausgangsmaterial (z. B. konv. Saatgut oder Stecklingen) produziert wurden.
Sämlinge und Setzlinge von Flächen im 1. Umstellungsjahr, die noch keine 12 Monaten Umstellungszeit durchlaufen haben, werden als konventionelles PVM eingestuft. Wie dieses PVM eingesetzt werden darf, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und sollte bei der jeweiligen Kontrollstelle erfragt werden.
Verwendung im eigenen Betrieb, Produktion in Behältnissen
Sämlinge und Setzlinge, die in Behältnissen nach den entsprechenden Bio-Bedingungen produziert werden, dürfen im eigenen Bio-Betrieb eingesetzt oder weiterverkauft werden - egal welchen Status das Ausgangsmaterial hatte: Konventionell, aus der Umstellung oder biologisch.
Verkauf von eigenen Sämlingen und Setzlingen
Sämlinge und Setzlinge dürfen nur dann verkauft werden, wenn die rechtlichen Bedingungen, d. h. die für den Verkauf von Sämlingen und Setzlingen bestimmten Verordnungen und Gesetze, eingehalten werden. Eine Übersicht der Gesetze ist hier einzusehen: https://www.bundessortenamt.de/bsa/das-bsa/rechtliche-grundlagen .
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
- VO 2018/848 Anh. II Teil I 1.8
- VO 2022/474
Beispiel für mögliche Verstöße und Vorsorgemaßnahmen
Es werden versehentlich Setzlinge z. B. aus Schnittlingen eingesetzt, die nach der Ernte konventionell behandelt wurden.
Bei der Prüfung der Lieferscheine sollte daher kontrolliert werden, dass der Hinweis „nach der Ernte nicht chemisch behandelt“ auf dem Lieferschein steht. Die Ware wird bei Unklarheiten bis zur Klärung mit dem Lieferdienst nicht verwendet. Zudem wird ein Verfahren für die Minimierung des Risikos erarbeitet und umgesetzt.
Weiterführende Infos im Netz
- Datenbank zur Verfügbarkeit von Bio-Saatgut und Bio-Pflanzgut: OrganicXseeds https://www.organicxseeds.de/
- Anleitung zur Nutzung der OrganicXseeds Datenbank https://www.organicxseeds.de/_Resources/Persistent/b/0/5/9/b059c9fa7dfa74ee42f44c3f7e0c7d17545b7256/oXs_Guide_Agr_140110.pdf