Weitere Prüfungen

Weitere Prüfung durch Kontrollstellen

Betriebsmittel, die nicht in der FiBL-Betriebsmittelliste aufgeführt sind, können grundsätzlich eingesetzt werden, vorausgesetzt sie sind nach europäischen Rechtsvorschriften für die biologische Produktion und ggf. nach Verbandsrichtlinien (Biokreis, Bioland, Demeter, ECOVIN, Gäa, Naturland usw.) zulässig. 

Einige Kontrollstellen bieten eine Überprüfung der Betriebsmittel nach den Rechtsvorschriften der EU-Bio-Verordnung sowie ggf. auch nach zusätzlichen Verbandsrichtlinien an. 

Geprüfte Betriebsmittel sind auf den Internetseiten der jeweiligen Kontrollstellen aufgelistet. Zudem können Hersteller die Betriebsmittel als für den Bio-Landbau geeignet und „Kontrollstelle XX- geprüft“ bewerben. Somit gelten sie als nach der EU-Bio-Verordnung zulässig.