Hygiene und Desinfektion

Desinfektion

Desinfektion und Reinigung

Neu für die Bio-Branche sind zukünftige Regelungen zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in der Pflanzenproduktion. Mit den Listen der zulässigen Mittel ist allerdings frühestens Ende 2025 zu rechnen. Einstweilen können die üblichen Mittel weiterverwendet werden. Allerdings sollten dabei stets die Rückstandsrisiken beachtet und vermieden werden. In Deutschland ist derzeit der Einsatz von Mitteln, die als Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der pflanzlichen Erzeugung der jeweils aktuellen FiBL-Betriebsmittelliste genannt sind, unproblematisch.

Desinfektion Gießwasser

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen mechanischen, physikalischen und chemischen Verfahren zur Wasseraufbereitung. Grundsätzlich sind im Bio-Anbau nur Verfahren und Behandlungen möglich, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass das Verfahren zur Trinkwassererzeugung zugelassen ist und letztlich Wasser in Trinkwasserqualität erzeugt wird. Der Einsatz von Gießwasseraufbereitungsanlagen (außer von reinen Filteranlagen) sollte mit der Kontrollstelle vor dem Einsatz und vor der Anschaffung abgesprochen werden.

Belebung statt Desinfektion, Erfahrungen aus der Praxis

Gute Erfahrungen werden von vielen Betrieben auch mit der Belebung durch Mikroorganismen anstatt einer Desinfektion gemacht. Die Betriebe führen nach dem Reinigen von Tischen statt einer Desinfektion eine Spritzbehandlung mit Mikroorganismen durch, um beim Neustart von Kulturen ein vielfältiges Milieu zur Abwehr von Krankheiten zu schaffen. Auch nach einer Flächendesinfektion werden Tische mit Mikroorganismen wieder „belebt“. Zudem behandeln manche die gesamte Gewächshauskonstruktion, inklusive Scheiben und Schirmen, mit Mikroorganismen.

Hygiene

Erfahrungen aus der Praxis im Freiland

Im Freiland sollten Kulturflächen nach dem letzten Schnitt gemulcht werden. Falls keine neue Kultur folgt, ist eine Gründüngung empfehlenswert. Sie verhindert die Vermehrung von Unkraut und reduziert die Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen auf Pflanzenresten. Stellflächen im Freiland müssen nach jeder Belegung gereinigt werden. Neben dem Wischen kann bei einem hohen Beikrautdruck auch Heißwasser zum Einsatz kommen.

Erfahrungen aus der Praxis im Gewächshaus

Die Hygienemaßnahmen in und um das Gewächshaus umfassen: 

  • Die Gewächshäuser inkl. Scheiben sauber halten – auch um einen optimalen Lichtdurchgang zu gewährleisten.
  • Die Gewächshäuser ggf. zwischen den Sätzen komplett räumen («Clear Cut»), Tische reinigen und ggf. desinfizieren.
  • Die Flächen unter den Tischen und Wegen versiegeln oder regelmäßig abflammen, um die Beikrautentwicklung zu stoppen.
  • Die Tischbeläge, Matten und Folien regelmäßig reinigen oder austauschen.
  • Das Bändchengewebe als Tischbelag gegenüber der Nadelfolie bevorzugen, da ersteres die Reinigung mit Dampfstrahlern ermöglicht.
  • Den Außenbereich sauber halten.
  • Die Bepflanzung des Außenbereichs in das Pflanzenschutzkonzept einbeziehen (z. B. durch Anlage von blühenden Nützlingsstreifen).
  • Keine Komposthaufen direkt neben oder in Windrichtung von Kulturflächen und Gewächshäusern anlegen.
  • Im geschützten Anbau und in Scheunen keine Nahrungsquellen für Mäuse und Ratten lagern. Blechfässer sind als Lagermöglichkeit gut geeignet.
  • Evtl. das Gewächshaus vor Kulturbeginn durch Verschluss der Lüftung und durch die daraus resultierende starke Erhitzung desinfizieren (Solarisation). Achtung: Vorher unbedingt die Gewächshauseinrichtung auf Hitzeempfindlichkeit überprüfen! 
  • Die Boden- und die Lufttemperatur regelmäßig überprüfen.
Worauf muss geachtet werden?
  • Nur befallsfreie Jungpflanzen verwenden oder solche, die schon mit Nützlingseinsatz kultiviert wurden.
  • Die Kulturen nach ihrer Anfälligkeit auf Krankheiten getrennt kultivieren.
  • Vor Aufnahme von Pensionspflanzen grundsätzlich sorgfältig abwägen, ob die erzielbaren Einnahmen im Verhältnis zum Zusatzaufwand und den potenziellen Risiken der Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen stehen.
  • Falls Pensionspflanzen aufgenommen werden, diese in separiertem Gewächshaus (oder zumindest Abteil) halten, gründlich auf Krankheiten und Schädlinge absuchen und Erreger mit passenden Pflanzenschutzmitteln sowie Nützlingen bekämpfen.
  • Kranke und stark befallene Pflanzen sofort nach der Erkennung in den Restmüll entsorgen. 
  • Mutterpflanzen blütenfrei halten, da sich auf den Blüten z. B. Thrips oder Botrytis ansiedeln können.
  • Komposterde bei ungenügender Selbsterhitzung dämpfen (für die Hygienisierung des Komposts sind mind. 55 °C während 2 Wochen erforderlich). Kompostlager mit Kompostvlies zudecken.
  • Auch leicht befallene Jungpflanzen vor dem Auspflanzen behandeln. Dies reduziert den Arbeits- und Mittelaufwand gegenüber flächigem Einsatz nach der Pflanzung deutlich.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

  • VO 2018/848 Anh. II Teil I 1.11.
  • VO 2021/1165 Art. 5 (2) und Anh. IV, Teil B (ohne Inhalt)