
Weitere Betriebsmittel
Töpfe und Verpackungen
Betriebsmittel wie Töpfe, Etiketten und Verpackungsmaterial sind nach der EU-Bio-Verordnung nicht geregelt. Trotzdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass es zu keinen Rückständen unerlaubter Stoffe wie beispielsweise unzulässige Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln kommen kann.
Beispiele für mögliche Verstöße und Vorsorgemaßnahmen
Etikettenstecken aus Holz könnten mit Holzschutzmitteln behandelt sein. Diese sollten daher nicht verwendet werden. Auch Vliestöpfe könnten mit nicht-konformen Pflanzenschutzmitteln zur Haltbarmachung behandelt sein. Daher sollten Sie sich vor dem Zukauf beim Hersteller informieren und sich von diesem am besten schriftlich bestätigen lassen, dass die Vliestöpfe nur mit für den Bio-Anbau zugelassenen Betriebsmitteln behandelt sind.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
- Die Betriebsmittel "Töpfe” und “Verpackung” sind nicht von der EU-Bio-Verordnung geregelt.
- VO 2021/1165 Anh. II (Pflanzenschutz, siehe Beispiel Verstoß)