Lagerung und Transport

Lagerung

Werden sowohl ökologische als auch nicht-ökologische Erzeugnisse gelagert, so ist durch die eindeutige räumliche und/oder zeitliche Trennung und eine entsprechend eindeutige Kennzeichnung eine Vermischung oder Vertauschung auszuschließen. 

Weiterhin ist die Kontamination der Bio-Produkte mit unzulässigen Stoffen zu verhindern. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Lagerschutzmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel angewendet werden.

Transport

Beim Transport von Bio- und konventionellen Waren ist auf eine eindeutige Kennzeichnung der Waren und der Transporteinheiten (in CC-Containern) zu achten. Transportunternehmen müssen über die notwendigen Maßnahmen entsprechend informiert werden, wie etwa durch eine Schulung der Mitarbeitenden vor Ort.

Auf vollständige Warenbegleitpapiere ist zu achten.

Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung

  • VO 2018/848 Art. 39 und Anh. II Teil I und Anh. III

Beispiel für mögliche Verstöße und Vorsorgemaßnahmen

Ein mögliches Risiko könnte sein, dass nicht alle einzelnen Bio-Gebinde bzw. Bio-Einheiten eindeutig gekennzeichnet sind. So könnte eine Vermischung von Bio- mit konventionellen Erzeugnissen oder Umstellungswaren stattfinden.

Deshalb sollten beim Wareneingang ausschließlich eindeutig gekennzeichnete Bio-Waren bzw. Umstellungserzeugnisse angenommen werden. 

siehe » Vorsorgekonzept Vermarktung und Handel