Glossar

Keimfähigkeit

Die Keimfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit des Pflanzensamens, einen Keimling zu bilden. Ein Same, der keinen Keimling bilden kann, wird landläufig als taub bezeichnet. Üblicherweise werden Keimfähigkeit und Triebkraft (die dem Keimling innewohnende Energie, die Krume zu durchstoßen) mit einer größeren Menge an Pflanzensamen unter definierten Bedingungen getestet. Eine Mindestkeimfähigkeit für Saatgut, das in den Handel kommt, ist im Saatgutverkehrsgesetz vorgeschrieben und liegt bei Nutzpflanzen in der Regel über 90 %.

(Quelle: Wikipedia)