
Vermarktung von Pflanzen und Blumen im Großhandel - Cash and Carry-Markt
Grundsätzlich müssen sich Groß- und Zwischenhandelsunternehmen sowie weitere, die Bio-Ware handeln, von einer Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Vorbereitungen beim Erzeugungsbetrieb
Bei Pflanzen im Topf
Die Pflanzen werden etikettiert (z. B. Aufdruck Topf, Stecketikette, passgenaue Tüte), auf Paletten gepackt und anschließend auf einen CC-Container oder Stapelwagen gestellt.
Bei Schnittblumen
Die Blumen werden gebündelt bzw. zu Sträußen gebunden und mit entsprechender Umverpackung sowie einer Etikettierung (z. B. Banderole) versehen. Die Bunde/Sträuße werden in Wassereimern mit ggf. Frischhaltemittel auf CC-Container oder Stapelwagen gestellt.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Transport, Warenannahme sowie ggf. Lagerung
Transport
Die Transporteinheiten (wie CC-Container, Stapelwagen, Kartons und Eimer mit Wasser auf Transporteinheiten) werden mit Lkws (durch Spedition, Selbstanlieferung des Produktionsunternehmens oder Abholung durch das Handelsunternehmen) zum Großhandel ins Zwischenlager transportiert.
Warenannahme
Bei der Warenannahme bzw. Anlieferung findet eine Wareneingangskontrolle statt.
Lagerung
Beim Cash and Carry-Markt gehen die Pflanzen und Blumen direkt in den Verkauf.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Kommissionierung und Verpackung beim Großhandelsunternehmen
Kommissionierungsvorgang
Die Bestellung des Cash and Carry-Marktes wird aus dem Gesamtsortiment mit verschiedenen Kommissionierungsmethoden und Kommissionierungsverfahren zusammengestellt.
Die zusammengestellte Ware wird auf die Transporteinheiten verteilt. Begleitend zur Ware wird ein Lieferschein bzw. eine Rechnung mitgeliefert. Die bestellte Ware wird anschließend aus dem Gesamtbestand im Warenwirtschaftssystem herausgenommen.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Wareneingang, Anbieten der Ware
Nach der Wareneingangskontrolle beim Cash and Carry-Markt wird die Ware für die Kundschaft aufgestellt. Topfware steht in der Regel weiterhin in den CC-Containern, während die Schnittblumen in den Großhandelseimern auf dem Boden aufgestellt werden.
Rechtsgrundlage der EU-Bio-Verordnung
Verkaufsabwicklung beim Cash and Carry-Markt
Bei Online-Vorbestellung
Vorbestellte Ware wird vom Cash and Carry-Markt zusammengestellt und steht zur Abholung bereit.
Cash and Carry
Direkt vor Ort stellen die Kund:innen (kein Verkauf an Endverbraucher:innen) die Ware zusammen, bezahlen und bekommen an der Kasse einen Lieferschein bzw. eine Rechnung für die gekaufte Ware ausgedruckt.
Die gekaufte Ware wird anschließend aus dem Gesamtbestand im Warenwirtschaftssystem herausgenommen.